Die Schweiz willigt ein, 131 Millionen US-Dollar aus Gulnara Karimovas eingefrorenem Vermögen an Usbekistan zurückzugeben.

Die Schweiz und Usbekistan haben ein Rahmenabkommen zur Rückgabe beschlagnahmter Vermögenswerte an Usbekistan unterzeichnet, teilte der Bundesrat in einer Erklärung mit.

Die Vereinbarung betrifft zum einen Vermögenswerte in Höhe von rund 131 Millionen US-Dollar, die bereits in einem der Strafverfahren im Zusammenhang mit Gulnara Karimova beschlagnahmt wurden. Zum anderen handelt es sich auch um weitere Vermögenswerte, die in Zukunft im Rahmen des noch laufenden Strafverfahrens endgültig beschlagnahmt werden könnten. Die Vereinbarung legt die Grundsätze und Stufen für die Rückerstattung fest. Das Vermögen wird zum Nutzen der Bevölkerung Usbekistans verwendet.

Die Leiterin der Direktion für Völkerrecht, Botschafterin Corinne Cicéron Bühler, hat eine vom Bundesrat genehmigte rechtsverbindliche Rahmenvereinbarung unterzeichnet. Diese Vereinbarung wurde im Hinblick auf die Rückgabe illegal erworbener Vermögenswerte, die in der Schweiz beschlagnahmt wurden, geschlossen.

Im Jahr 2012 hat die Generalstaatsanwaltschaft der Schweiz im Rahmen von Strafverfahren im Zusammenhang mit Gulnara Karimova ein Vermögen von rund 800 Mio. CHF eingefroren. Ungefähr 131 Millionen US-Dollar davon wurden 2019 endgültig beschlagnahmt. 

Die unterzeichnete Vereinbarung legt den Rahmen für die Rückgabe dieses Betrags an Usbekistan fest. Es enthält den Prozess und die Grundsätze für die Rückerstattung. Die wichtigsten zu beachtenden Grundsätze sind:

- Transparenz und Rechenschaftspflicht im Rückerstattungsprozess;

- Nutzung der Vermögenswerte zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen in Usbekistan;

- Investition der Mittel in Projekte zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung (gemäß der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und der Entwicklungsstrategie Usbekistans);

- Einrichtung eines Überwachungsmechanismus;

- Mögliche Einbeziehung nichtstaatlicher Akteure.

Nach dem Rahmenabkommen sollen in naher Zukunft Verhandlungen über rechtsverbindliche Abkommen zwischen der Schweiz und Usbekistan beginnen. In diesem Zusammenhang wird angegeben, dass die Schweiz die gesamte Summe von rund 131 Millionen US-Dollar zurückzahlen wird. Darüber hinaus werden die spezifischen Modalitäten der Rückerstattung festgelegt.

Vermögenswerte von mehr als CHF 650 Millionen bleiben im Rahmen des laufenden Strafverfahrens im Zusammenhang mit Gulnara Karimova eingefroren. Die unterzeichnete Rahmenvereinbarung gilt auch für die Rückgabe weiterer Vermögenswerte, die im Rahmen dieser Strafverfahren künftig endgültig beschlagnahmt werden könnten.

Die Rahmenvereinbarung steht im Einklang mit der Strategie der Schweiz, illegal erworbene Vermögenswerte politisch exponierter Personen einzufrieren, zu beschlagnahmen und zurückzugeben („Asset Recovery“).

Quelle: KUN.uz; Foto: Kun.uz/ Tengrinews.kz


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