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Anteil erneuerbarer Energien an usbekischer Stromerzeugung soll auf 30 % erhöht werden

Übergang der Republik Usbekistan zu einer „grünen“ Wirtschaft bis 2030; Abbildung: UZA.uz

Der Präsident der Republik Usbekistan unterzeichnete eine Resolution „Über Maßnahmen zur Steigerung der Wirksamkeit von Reformen, die auf den Übergang der Republik Usbekistan zu einer „grünen“ Wirtschaft bis 2030 abzielen“. 

Das Dekret des Präsidenten der Republik Usbekistan sieht zwei Resolutionen vor:

– die in der Entwicklungsstrategie von Neu-Usbekistan für 2022–2026 festgelegten Aufgaben umzusetzen und die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Gewährleistung eines „grünen“ und integrativen Wirtschaftswachstums als Teil der Strategie für den Übergang der Republik zu erhöhen Usbekistans zu einer „grünen“ Wirtschaft, 

– sowie das Programm für den Übergang zu einer „grünen“ Wirtschaft und die Gewährleistung eines „grünen“ Wachstums in der Republik Usbekistan bis 2030. 

Es sollen folgende strategische Ziele erreicht werden:
• Reduzierung der spezifischen Treibhausgasemissionen pro Einheit des Bruttoinlandsprodukts um 35 % gegenüber dem Stand von 2010;
• Steigerung der Produktionskapazität erneuerbarer Energiequellen auf bis zu 15 GW und Steigerung ihres Anteils am Gesamtvolumen der Stromerzeugung auf über 30 %;
• Steigerung der Energieeffizienz in der Industrie um mindestens 20 %; 
Reduzierung der Energieintensität pro Einheit des Bruttoinlandsprodukts um 30 %, auch durch den Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energiequellen; 

• eine deutliche Steigerung der Effizienz der Wassernutzung in allen Wirtschaftssektoren, die Einführung wassersparender Bewässerungstechnologien auf einer Fläche von bis zu 1 Million Hektar;
• Erweiterung der städtischen Grünflächen auf über 30 % durch das Pflanzen von 200 Millionen Setzlingen pro Jahr und Erhöhung der Gesamtzahl der Setzlinge auf über 1 Milliarde;
• Erhöhung des Index der Reserven des Waldfonds der Republik auf mehr als 90 Millionen Kubikmeter;
• Erhöhung des Recyclinganteils von Haushaltsabfällen auf über 65 %.

Es wird festgestellt, dass:
a) ab dem 1. Juni 2023 wird ein System von „grünen Zertifikaten“ eingeführt, basierend auf den Anforderungen zur Begrenzung der Auswirkungen auf die Umwelt und die Umwelt bei der Herstellung von Produkten; 


b) Schrittweise wird die Infrastruktur zur staatlichen Regulierung der Treibhausgasemissionen in den Jahren 2022–2026 geschaffen, die Folgendes vorsieht:
• staatliche Registrierung von Treibhausgasemissionen und Führung ihres staatlichen Katasters;

• Erstellung und Führung des Verzeichnisses der Kohlenstoffeinheiten;

• Festlegung von Zielen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen im Kontext von Wirtschaftssektoren; 

• Staatliche Unterstützung von Aktivitäten zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen;

c) ab 1. Januar 2024 wird das Modern System for Monitoring, Reporting and Verification (MRV) im Bereich Klimawandel umgesetzt, das alle Treibhausgase abdeckt; 


d) Investitionsprojekte, die in Wirtschaftssektoren durchgefьhrt werden, werden in der Planungsphase und vor ihrer Umsetzung auf die Möglichkeit einer Reduzierung der von ihnen emittierten Treibhausgasmenge und auf der Grundlage der Projektergebnisse auf die Menge der reduzierten Treibhausgase bewertet zertifiziert und an ausländische Märkte versandt wird; 


e) ab dem 1. Januar 2024 im Rahmen von Investitionsvorhaben zur Errichtung neuer Solar- und Windkraftanlagen mit einer Leistung von mehr als 1 MW ein elektrisches Energiespeichersystem mit einer Kapazität von mindestens 25 % der installierten Leistung dieser Stationen werden unbedingt eingeführt;


f) Im Rahmen der Entwicklung von sektoralen und territorialen Entwicklungsstrategien werden auf der Grundlage der Merkmale der Empfindlichkeit von Industrien und Gebieten gegenüber dem Klimawandel Maßnahmen und Investitionsprojekte zur Verringerung der Auswirkungen des Klimawandels auf die Bevölkerung und Wirtschaftssektoren abgedeckt und sich daran anpassen.

Quelle KUN.uz/ Foto: UZA.uz

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